Die Einhaltung geltender Gesetze ist für die STERNPARTNER SE & Co. KG eine Selbstverständlichkeit. Im Umgang miteinander und mit unseren Geschäftspartnern spielen Werte eine zentrale Rolle. Gegenseitiges Vertrauen, Berechenbarkeit, Ehrlichkeit und Offenheit, sowohl nach innen als auch nach außen, sind Grundprinzipien, die bei uns fest verankert sind.
„Wir“ und „unser Unternehmen“ im Sinne dieser Grundsatzerklärung sind die STERNPARTNER SE & Co. KG und sämtliche mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere und die jeweiligen diesen Geschäftsbereichen zugehörigen Unternehmenseinheiten.
Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte
Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen.
Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus und setzen somit die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte um. Darüber hinaus beruhen unser Verständnis und unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse auf den folgenden internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten, zu denen wir uns bekennen:
Die Internationale Menschenrechtscharta, d.h. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Zivilpakt und der Sozialpakt, in denen bürgerliche, politische und soziale Rechte definiert sind, die allen Menschen um ihrer Würde willen zustehen.
Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit ihren vier Grundprinzipien zu Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.
Relevante Menschenrechtsthemen und potenziell betroffene Personengruppen
Wir erkennen an, dass unsere Geschäftsaktivitäten und unsere Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen können.
Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte und legen den Fokus unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse insbesondere auf folgende Menschenrechtsthemen, die wir durch eine Risikoanalyse als wesentlich für unser Unternehmen identifiziert haben. In diesen Themenfeldern sehen wir die größten Risiken nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten an unseren Standorten und in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten stehen:
Zwangs- und Kinderarbeit
Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (hierzu zählt auch die systematische Bekämpfung, Unterdrückung und Sabotage von Arbeitnehmervertretungen)
Diskriminierung in jeglicher Form (z.B. nach Geschlecht, Alter, ethnischer und sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)
Gefährdung von Datenschutz und Privatsphäre
Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
prekäre Anstellungs- und Arbeitsbedingungen (wie z.B. im Fall von ungeregelter Leiharbeit oder dem Missbrauch von Kurzzeitverträgen)
Korruption und Bestechung
Gefährdung des Verbraucherschutzes und mangelnde Produktverantwortung
Schädigung der Gesundheit, des Obdachs oder der zur Subsistenz benötigten Wirtschaftsgüter, etwa durch Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigungen oder Entwaldung
Einschränkung von Landrechten
In unseren Bemühungen um die Achtung der Menschenrechte stehen für uns folgende Personengruppen im Fokus, da deren Menschenrechte durch Geschäftsaktivitäten entlang unserer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell gefährdet sind:
eigene Mitarbeiter*innen inklusive Auszubildender
Mitarbeiter*innen von Geschäftspartnern und Joint-Venture-Partnern
Personengruppen in unserer direkten und indirekten Lieferkette: Mitarbeiter*innen in der Rohstoffherstellung und Rohstoffweiterverarbeitung sowie der Herstellung von Zwischenprodukten, Angestellte von Dienstleistern und direkten Lieferanten
Personengruppen in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette: Mitarbeiter*innen von Kunden, Endkund*innen, Menschen im Umfeld der Produkte und Dienstleistungen (z.B. bei Sponsoring)
Personengruppen unabhängig von ihrer Verortung in der Wertschöpfungskette: Personen in informellen oder prekären Beschäftigungsverhältnissen, Gewerkschaftsvertreter*innen sowie Gewerkschafter*innen vor Ort (direkt oder bei Lieferanten, Dienstleistern sowie Geschäftspartnern, Joint-Venture-Beschäftigte)
Personengruppen mit mittelbarer Verbindung zur Wertschöpfungskette: Mitglieder lokaler Gemeinschaften sowie Anwohner*innen in der Nähe von Standorten, Familienangehörige, Mitarbeiter*innen in Behörden
Unser Ansatz zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten
Für uns ist die Achtung der Menschenrechte ein kontinuierlicher Prozess. Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Abhängigkeit der sich ändernden Kontextbedingungen, Art der Geschäftsaktivität und Größe und Struktur des Unternehmens wird stetig überprüft und fortwährend weiterentwickelt.
Für die Achtung der Menschenrechte werden wir daher menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse als integrale Bestandteile in unserer Organisation und in den Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern verankern.
Risikoanalyse
Wir erachten es als Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht, potenziell und tatsächlich nachteilige menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Menschen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu kennen. Daher ermitteln und bewerten wir, mithilfe eines Managementprozesses, die relevanten Menschenrechtsthemen und potenziell Betroffenen unserer Geschäftstätigkeit, sowie unsere direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen. Dazu zählt die Analyse sowohl menschenrechtlicher Risiken als auch von Auswirkungen durch die Nutzung unserer Dienstleistungen.
Unser unternehmensweites Risiko- und Lieferantenmanagement werden wir zu diesem Zweck systematisch um Menschenrechtsthemen ergänzen. In unserem Managementprozess berücksichtigen wir auch menschenrechtliche Kritik von Dritten und gemeldete Vorfälle. Die Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen wird jährlich und anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen des Unternehmensprofils oder der Geschäftsaktivitäten aktualisiert. Die Ergebnisse der Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen fließen in unsere unternehmerischen Entscheidungsprozesse in Bezug auf die Lieferantenauswahl, das Geschäftspartnermanagement, die Produktverantwortung und -entwicklung sowie Fusionen und Übernahmen ein. Die Risikoanalyse bildet dabei die Grundlage für die Identifikation angemessener Maßnahmen. Darüber hinaus nutzen wir die Ergebnisse als Grundlage zur Erstellung und, wo nötig, Anpassung interner Prozesse und Schulungen, um den sich verändernden Anforderungen an unsere Sorgfaltsprozesse Rechnung zu tragen.
Maßnahmen
Um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, setzen wir auf das Zusammenspiel unterschiedlicher Maßnahmen. Ziel ist es, die (potenziell) betroffenen Personen zu schützen und nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen auf sie zu verhüten oder zumindest zu minimieren. Dafür werden wir standardisierte Prozesse etablieren. Wir werden aktiv und systematisch Rechteinhaberinnen (wie Mitarbeiterinnen und Arbeitnehmer*innen von Lieferanten oder lokale Gemeinschaften) sowie Menschenrechtsexpert*innen mit einbeziehen und kooperieren mit Stakeholdern, um die Realisierung von Menschenrechten zu fördern. Die von Rechteinhaberinnen bzw. deren legitimen Vertreterinnen, lokalen Stakeholdern, Expert*innen und der Zivilgesellschaft geäußerten Bedenken werden berücksichtigt.
Wirksamkeitskontrolle
Wir überprüfen mindestens jährlich sowie anlassbezogen, wie wirkungsvoll unsere Maßnahmen sind, um nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten und abzumildern. Zudem prüfen wir, ob unsere Vorgaben eingehalten werden. Innerhalb unseres Unternehmens führen wir darüber hinaus risikobasierte Audits durch, gehen allen Hinweisen über potenzielle Menschenrechtsverletzungen nach, führen Mitarbeiter*innenbefragungen durch und überprüfen die Wirksamkeit von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mithilfe von Verständnisfragen während der Schulung oder von Abschlusstests. In unserer Wertschöpfungskette prüfen wir die Effektivität von Maßnahmen, indem wir die Ergebnisse unserer kontinuierlichen Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen beobachten. Zudem führen wir bei unseren direkten Lieferanten risikobasierte Audits, z.B. in Form von Unterlagenprüfungen, Online-Assessments und Vor-Ort-Überprüfungen, durch. Wo immer möglich, wird der Einbezug von potenziell Betroffenen oder zumindest deren Vertreter*innen sowie mit Blick auf die genannten Audits die Konsultation von Rechteinhaber*innen sichergestellt.
Beschwerdemechanismus
Wir lehnen jede Form von Menschenrechtsverletzungen ab. Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist daher ein wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um möglichen nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen durch unser Unternehmen und unsere Geschäftsaktivitäten effektiv vorzubeugen und wirksam Abhilfe zu schaffen. Wir haben ein betriebliches Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, das innerhalb und außerhalb des Unternehmens zugänglich ist.
Wir betreiben ein Hinweisgebersystem, das internen und externen Interessengruppen sowie allen potenziell Betroffenen einen vertraulichen Kommunikationskanal bietet, um mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und internationale Abkommen zu melden. Zugangsmöglichkeiten zum Hinweisgebersystem werden proaktiv und in angemessener Sprache an diese Gruppen kommuniziert, um Unterschieden in den Zielgruppen gerecht zu werden. Meldungen können auch anonym erfolgen. Wir informieren die zu erreichenden Zielgruppen aktiv über die verfügbaren Beschwerdemechanismen mithilfe von Maßnahmen, die an die Zielgruppe sowie den lokalen Kontext angepasst sind.
Alle gemeldeten Hinweise und begründeten Verdachtsmomente über mögliche Menschenrechtsverletzungen werden im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten, ausgewogenen und berechenbaren Prozesses bearbeitet. Die Vertraulichkeit und Anonymität von Hinweisgeber*innen wird eingehalten. Wir gewährleisten, soweit möglich und in unserer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgeber*innen im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden. Unser systematischer Umgang mit Beschwerden und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ermöglicht es uns dabei, unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich zu verbessern.
Abhilfemaßnahmen
Für den Fall, dass wir als Unternehmen direkt die Verletzung von Menschenrechten verursacht haben, wirken wir schnell darauf hin, die verursachenden Geschäftsaktivitäten zu unterbinden oder menschenrechtskonform zu gestalten und wirken auf die Wiedergutmachung hin. Bei Verhalten unserer Mitarbeiter*innen, das mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist, werden entsprechende Sanktionen eingeleitet.
Für den Fall, dass wir durch unsere Geschäftsaktivitäten zu potenziellen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen beitragen oder mit diesen indirekt in Verbindung stehen, bemühen wir uns, zu einer angemessenen Beseitigung und zeitnahen Wiedergutmachung durch die verantwortlichen Stellen beizutragen. Liegt uns ein begründeter Verdacht oder konkreter Hinweis über mögliche Menschenrechtsverletzungen in unserem Unternehmen oder entlang unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette vor, gehen wir diesem sorgfältig und konsequent nach. Wir verpflichten unsere Geschäftspartner, uns bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen und in einem angemessenen Zeitrahmen vollumfänglich zu kooperieren. In Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung behalten wir uns im Zusammenhang mit unseren Geschäftspartnern angemessene Reaktionsmöglichkeiten von der Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der Verletzung über rechtliche Schritte bis hin zur Kündigung der Geschäftsbeziehung vor. Unabhängig davon wirken wir auf die Wiedergutmachung der Verletzung hin.
Berichterstattung
In unserem jährlich erscheinenden Sorgfaltspflichtenbericht informieren wir die Öffentlichkeit über unsere menschenrechtlichen Selbstverpflichtungen sowie Sorgfaltsprozesse und deren Wirksamkeit. Dazu berichten wir über wesentliche von uns identifizierte menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen durch Geschäftsaktivitäten entlang unserer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten und beschreiben unsere umgesetzten Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Um zu zeigen, wie wirksam unsere Verfahren zur Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten sind, veröffentlichen wir zudem die zur Messung der Wirksamkeit genutzten Kennzahlen.
Verantwortlichkeiten für die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in unserem Unternehmen
Für die Wahrnehmung und Einhaltung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten haben wir klare Verantwortlichkeiten definiert. Auf oberster Führungsebene ist unsere Geschäftsführung für die Achtung der Menschenrechte in unseren Geschäftsaktivitäten sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette verantwortlich. Eine regelmäßige und anlassbezogene interne Berichterstattung an diese Stelle über menschenrechtsrelevante Ergebnisse unserer kontinuierlichen Risikoanalyse, Hinweise aus unseren Beschwerdemechanismen und Informationen zur Wirksamkeit unserer Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen sowie Beschwerdeverfahren bewirkt, dass stets informierte Entscheidungen getroffen werden können.Für die operative Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse sind unser Menschenrechtsbeauftragter, sowie die Sparten- und Abteilungsleiter zuständig.
Schulungen
Wir erachten es als wichtigen Bestandteil unserer Sorgfaltspflichten, unsere Mitarbeiter*innen zur Achtung der Menschenrechte zu sensibilisieren und die nötigen Fachkenntnisse für die effektive Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse zu vermitteln. Daher bekennen wir uns dazu, zukünftig regelmäßige Schulungen zu diesem Zweck durchzuführen.
Bekenntnis zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse
Die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in unseren betrieblichen Prozessen ist für uns ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Automobilindustrie. Wir nehmen diese Herausforderung an und treten dafür ein, unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Effektiven Sorgfaltsprozessen messen wir eine hohe Bedeutung zu. Daher bekennen wir uns dazu, den Dialog mit Menschen, die potenziell von nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten sowie entlang unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betroffen sind, aufzunehmen (fortzuführen). Diese Dialogformate haben den Zweck, menschenrechtliche Risiken zu identifizieren sowie die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zur Prävention, Minderung und Abhilfe nachteiliger menschenrechtlicher Auswirkungen zu bewerten.