Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren

gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, die Menschen dabei zu unterstützen, mutiger und besser zu handeln. Dementsprechend hat auch die Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für uns Priorität. Verstöße können schwerwiegende Folgen für unsere Gruppe, die Mitarbeiter/-innen, unsere Geschäftspartner und sonstige Betroffene haben und müssen daher frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden abzuwenden.

Dementsprechend haben wir ein wirksames Beschwerdeverfahren eingerichtet, über das Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen abgegeben werden können. Einheitliche und schnelle Prozesse sowie eine vertrauliche und professionelle Bearbeitung von Hinweisen durch Experten bilden das Fundament dieses Systems.

Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren verständlich, nachvollziehbar und im Sinne größtmöglicher Transparenz dargestellt.

Welchem Zweck dient das Beschwerdeverfahren?

Es ist das Ziel des Beschwerdeverfahrens, dass jeder Einzelne oder Gruppe die Möglichkeit hat, relevante Beschwerden oder Hinweise an die STERNPARTNER SE & Co. KG und ihre Unternehmen zu richten und somit auf menschenrechtliche und umweltbezogene Gefahren aufmerksam zu machen. Personen oder Gruppen haben die Möglichkeit, über den Verdacht einer Rechtsverletzung zu informieren, um die Möglichkeit zu schaffen, Schäden zu vermeiden oder zu minimieren.

Über welche Beschwerdekanäle kann ich Hinweise einreichen?

Beschwerden können über unsere anonyme Meldeplattform auf STERNPARTNER.DE abgegeben werden.

Wer kann Beschwerden oder Hinweise abgeben? An wen richtet sich das Beschwerdeverfahren?

Jeder kann Beschwerden und Hinweise abgeben, unabhängig davon, ob dies aus dem In- oder Ausland geschieht.

Welche Arten von Hinweisen oder Beschwerden können abgegeben werden?

Es ist möglich, über das Beschwerdeverfahren sämtliche Hinweise für potenzielle Verstöße gegen Gesetze und Regeln, einschließlich menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich sowie in der gesamten Lieferkette zu melden.

Für welche Themen ist die Meldeplattform nicht vorgesehen?

Die Meldeplattform ist nicht für Beschwerden von Kunden vorgesehen. Sollten Sie im Hinblick auf Dienstleistungen oder Produkte unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice oder an den Ihnen bekannten Ansprechpartner.

Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?

Der genaue Ablauf des Beschwerdeverfahrens kann den FAQ auf der Seite der Meldeplattform entnommen werden.

Muss ich negative Konsequenzen fürchten, wenn ich eine Meldung abgebe?

Aufgrund der Meldungsabgabe drohen Ihnen grundsätzlich keine negativen Konsequenzen. Ausgenommen davon ist der nachweislich vorsätzliche Missbrauch der Meldeplattform, z.B. wenn Sie bewusst eine andere Person falsch beschuldigen.