Elektromobilität
Mit STERNPARTNER TESMER in die Zukunft der Mobilität
STERNPARTNER TESMER ist Ihr Ansprechpartner Nummer 1, wenn es um das Thema Elektromobilität geht. Wir beraten Sie bei der Auswahl des richtigen Fahrzeugs, geben Ihnen Tipps zu staatlichen Förderungen und unterstützen Sie beim Aufbau der passenden Ladeinfrastruktur.
Auch auf die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für E-Mobilität ist, haben unsere Fachberater vor Ort die richtige Antwort – individuell auf Ihre Ansprüche und Bedürfnisse zugeschnitten. So wird E-Mobilität für Sie attraktiv, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll.
Erste Antworten auf Ihre Fragen liefert unser virtueller E-Mobility-Berater. Mit wenigen Klicks erhalten Sie Ihr persönliches Elektropaket – vom Fahrzeug bis zur Wallbox.
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E-Mobilitätscheck
Ihr direkter Einstieg zu E-Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur und Förderungen

Elektromobilität
Finden Sie Ihr passendes Modell
STERNPARTNER TESMER unterstützt Sie dabei das passende Modell aus der Mercedes-Benz E-Auto Auswahl zu finden.

Onlinekonfigurator und -shop
Ladestationen
Auf der Suche nach einer Wallbox für Ihr Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeug? Hier finden Sie die perfekte Lösung.

Elektromobilität
Ladetarife
Mit STERNPARTNER TESMER finden Sie den passenden Ladetarif für Ihr E-Auto.

Elektromobilität
Co2-Bonus
Wir helfen Ihnen den CO2-Bonus zu beantragen, damit Sie jährlich mit Ihrem E-Auto Geld verdienen.
Elektromobilität
Ein Thema, viele Fragen – die wichtigsten Fakten zur E-Mobilität
Das Thema Elektromobilität ist für uns alle neu. Sowohl die Funktionsweise als auch die Benutzung zukünftiger Automobile unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von aktuellen Fahrzeugen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Begriffe und zeigen Ihnen, worauf Sie beim Umstieg in die E-Mobilität achten müssen.

Antrieb
Welche Antriebsformen gibt es?
E-Mobilität ist heute in aller Munde – völlig zu Recht, da sich die Technologie in den kommenden Monaten und Jahren als neuer Standard etablieren wird. Aber was steckt eigentlich dahinter? Was ist der Unterschied zwischen BEV und PHEV, zwischen DC und AC? Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu diesen Themen – hier auf der Webseite oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort.
Das vollelektrische Fahrzeug (BEV)
Vollelektrische Fahrzeuge verfügen ausschließlich über einen oder mehrere Elektromotoren und beziehen die für den Antrieb benötigte Energie aus einer Batterie. Die Kurzform BEV ergibt sich aus der englischen Bezeichnung "Battery Electric Vehicle" und hat sich mittlerweile auch im deutschsprachigen Raum etabliert. Die Hochvolt-Batterie ist das Herz des Fahrzeugs. Sie ist fest im unteren Teil verbaut und nicht nur die größte sondern zugleich die teuerste Komponente im Elektroauto. Ihre Kapazität ist abhängig vom Einsatzzweck und der Größe des zu bewegenden Fahrzeugs. Ihre Energie bezieht die Batterie über externe Stromquellen, wie z.B. öffentliche Ladesäulen, die häusliche Wallbox oder eine ganz normale Steckdose, und über zurückgewonnene Bremsenergie (Rekuperation).
Das Plug-In-Hybridfahrzeug (PHEV)
In Plug-In-Hybridfahrzeugen (PHEV) schlagen zwei Herzen: der klassische Verbrennermotor – als Diesel oder Benziner – und ein Elektromotor. Ihr Vorteil: alltägliche Kurzstrecken können rein elektrisch zurückgelegt werden. Je nach Fahrzeug beträgt die Reichweite der Mercedes-Benz-Modelle dabei bis ca. 100 km. Die Batterie wird, ähnlich wie bei vollelektrischen Fahrzeugen, primär über eine externe Stromquelle (Ladesäule, Wallbox, Steckdose) aufgeladen, was sie von HEV-Fahrzeugen (HEV = "Hybrid Electric Vehicle") unterscheidet, deren Batterie ausschließlich über zurückgewonnene Bremsenergie oder den Verbrennungsmotor aufgeladen wird.

Batterie
Was können moderne Batteriesysteme?
Mercedes-Benz EQ Elektrofahrzeuge verfügen über Batterien mit hoher Kapazität, die für eine enorme Reichweite sorgen. Geladen werden diese Zuhause, an der heimischen Wallbox, oder unterwegs an öffentlichen Ladesäulen.
Muss ich Angst haben liegen zu bleiben?
Dank modernster Technik können Sie im Fahrzeug oder via Mercedes-me App jederzeit einsehen, wo die nächsten Ladepunkte liegen, ob diese frei sind und welche Kapazität sie zur Verfügung stellen. So sind auch längere Touren problemlos zu bewältigen – dank Schnellladetechnik auch ohne größere Wartezeiten. Eine Zwischenladung von 10% auf 80% ist bei vielen Modellen – abhängig vom Ladesystem – in unter 30 Minuten erledigt. Gerade Zeit genug für einen kleinen Snack.
Wie lange hält ein Akku in einem Elektroauto?
Moderne Akkusysteme halten deutlich länger als gemeinhin angenommen wird. Aktuelle Studien gehen von Laufleistungen von bis zu 500.000 km aus. Die Garantien der Hersteller gehen nicht ganz so weit, da sich die Kapazität des Akkus im Laufe der Zeit verringert. Wie viele andere Hersteller garantiert Mercedes-Benz für den Zeitraum von 8 Jahren, bzw. 160.000 km eine Mindestkapazität von 70%. Der „State of Health“ (SoH) verrät dem Besitzer, wie es um den aktuellen (Gesundheits-)Zustand des Akkus bestellt ist.
Müssen Batterien irgendwann einmal getauscht werden, ist ihr Leben in der Regel noch nicht beendet. Als Pufferspeicher für Photovoltaiksysteme oder Windkraft können sie noch viele Jahre aktiv sein.

Vorteile und Förderungen
Welche staatlichen Zuschüsse erhalte ich ...
... beim Kauf eines Elektrofahrzeugs
Beim Kauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs bis zu einem Nettolistenpreis von € 40.000,- erhalten Sie vom Bund einen Zuschuss in Höhe von € 6.000,- und einen Herstelleranteil von € 3.000,- netto. Bei einem Nettolistenpreis von € 40.000,- bis € 65.000,- erhalten Sie vom Bund einen Zuschuss in Höhe von € 5.000,- und einen Herstelleranteil von € 2.500,- netto. Vorausstezung: das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein.
Weitere Besonderheiten zu Gebrauchtfahrzeugen und Leasingverträgen erläutern wir gerne im persönlichen Gespräch.
... beim Kauf eines Plug-In-Hybridfahrzeugs
Beim Kauf eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs bis zu einem Nettolistenpreis von bis zu € 40.000,- erhalten Sie vom Bund einen Zuschuss in Höhe von € 4.500,- und einen Herstelleranteil von € 2.250,- netto. Bei einem Nettolistenpreis von € 40.000,- bis € 65.000,- erhalten Sie vom Bund einen Zuschuss in Höhe von € 3.750,- und einen Herstelleranteil von € 1.875,- netto. Voraussetzung auch hier: das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein.
Weitere Besonderheiten zu Gebrauchtfahrzeugen und Leasingverträgen erläutern wir gerne im persönlichen Gespräch.
... beim Kauf der passenden Ladeinfrastruktur
Das größte Förderprogramm zum Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur der KfW ist derzeit gestoppt, da die Fördertöpfe leer sind. Dennoch gibt es nach wie vor unterschiedliche Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Bitte sprechen Sie uns an!
... während des Betriebs eines Elektroautos
Mit jeder Fahrt Ihres Elektroautos sparen Sie CO₂-Emissionen ein. Das wird staatlich honoriert: Seit dem 01.02.2022 können Sie die eingesparten Treibhausgase verkaufen, indem Sie die THG-Quote beantragen. Konkret bedeutet dies für Sie, bis zu € 325,- Rückvergütung pro Jahr. Einfach zu beantragen über unser Serviceportal.

Vorteile und Förderungen
Steuervorteile bei Dienstwagen
Wird ein Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt und kein Fahrtenbuch geführt, ist der Nutzer verpflichtet, dies als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung anzugeben. Die Höhe beträgt 1% des Bruttolistenpreises, zzgl. 0,03% je Entfernungskilometer von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte.
Anders bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen. Hier hat der Gesetzgeber steuerliche Vorteile geschaffen, die allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft sind.
Für Hybridfahrzeuge gilt:
Das Fahrzeug ist extern aufladbar, also nur Plug-In-Hybrid (PHEV)
Nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km und/oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 km (ab 2025 sind es 80 km)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird nur der halbe Bruttolistenpreis zur Berechnung herangezogen. Das bedeutet: 0,5% statt 1% und 0,015% statt 0,03% je Entfernungskilometer als Bemessungsgrundlage.
Für vollelektrische Fahrzeuge gilt:
Bis zu einem Bruttolistenpreis von € 60.000,- gilt die so genannte Viertel-Regelung. Das heißt, nur ein Viertel des Bruttolistenpreises wird als Bemessungsgrundlage festgelegt.
Liegt der Bruttolistenpreis über dem Wert von € 60.000,- gelten die Regeln analog zu Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen, mit 0,5%.
Dienstwagenbesteuerung
Beispielhaft für Sie gerechnet
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Mercedes-Benz A 200 Kompaktlimousine
Zu versteuern: € 455,-/Monat*
Antriebsart Benzin
Leistung 163 PS
Verbrauch 5,3l / 100km
CO2-Emission 140-133 g/km
Effizienzklasse C
Bruttolistenpreis € 35.000,- (Beispielhaft)
* Geldwerter Vorteil bei 1% des Bruttolistenpreises und 10 km Entfernung zur ersten Arbeitsstätte.
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Mercedes-Benz A 250 e Limousine
Zu versteuern: € 260,-/Monat*
Antriebsart PHEV
Leistung 218 PS
Verbrauch Elektrisch 15 kWh
CO2-Emission 34 g/km
Effizienzklasse A+++
Elektrische Reichweite 79 km
Bruttolistenpreis € 40.000,- (Beispielhaft)
* Geldwerter Vorteil bei 1% des Bruttolistenpreises und 10 km Entfernung zur ersten Arbeitsstätte.
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Mercedes-Benz EQA 250
Zu versteuern: € 169,-/Monat*
Antriebsart BEV
Leistung 190 PS
Verbrauch Elektrisch 17,7 kWh
CO2-Emission 0 g/km
Effizienzklasse A+++
Elektrische Reichweite 426 km
Bruttolistenpreis € 50.000,- (Beispielhaft)
* Geldwerter Vorteil bei 1% des Bruttolistenpreises und 10 km Entfernung zur ersten Arbeitsstätte.
Modelle
Die vollelektrische Mercedes-Benz EQ-Fahrzeugpalette
Mercedes-Benz Pkw
In jeder Klasse eine Klasse für sich.
Neben den vollelektrischen Fahrzeugen bietet Ihnen Mercedes-Benz nach wie vor klassische Verbrennermotoren sowie eine Reihe interessanter Plug-In-Hybrid-Modelle. Sie haben die Wahl!
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.